⚠️ Ab 2. August 2026 gilt der EU AI Act fast vollständig – inkl. Transparenzpflichten nach Art. 50. Jetzt vorbereiten.
EU AI Act · Verordnung (EU) 2024/1689

Ihr Unternehmen
KI-konform & rechtssicher
ab August 2026.

Der EU AI Act gilt ab August 2026 fast vollständig – mit echten Bußgeldern bis 35 Mio. € bei schweren Verstößen. Ich begleite Unternehmen auf dem Weg zur Compliance: verständlich, praxisnah, ohne Juristendeutsch.

20+ Jahre Medien-Erfahrung
bis 35 Mio. € Bußgeld bei schwersten Verstößen
bis 3 % Jahresumsatz bei Art.-50-Verstößen

Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Der EU AI Act ist kein abstraktes Gesetz – er greift direkt in den Alltag von Marketing, HR, Kommunikation und Vertrieb ein.

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Gestaffelte Bußgelder nach Art. 99

Art. 99 sieht drei Stufen vor: bis 35 Mio. € / 7 % Umsatz bei verbotenen KI-Systemen (Art. 5), bis 15 Mio. € / 3 % bei Verstößen gegen Art. 50 (Transparenz & Kennzeichnung), bis 7,5 Mio. € / 1 % bei falschen Auskünften. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.

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Wettbewerbsrechtliches Risiko

Der EU AI Act sieht keine direkten Abmahnrechte für Mitbewerber vor – die Durchsetzung erfolgt über nationale Behörden. Dennoch kann fehlende Kennzeichnung über § 5a UWG (Irreführung durch Unterlassen) wettbewerbsrechtlich relevant werden. Eine unmittelbare Abmahnwelle ab August ist nicht sicher, aber das Risiko besteht.

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Gezielte Kennzeichnungspflichten (Art. 50)

Nicht alle KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden – Art. 50 erfasst konkret: Deepfakes & synthetische Medien (Bild, Video, Audio), Chatbots (Nutzer muss wissen, dass er mit KI spricht) und KI-generierten Text zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle. Normale Unternehmenstexte mit KI-Unterstützung sind nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.

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Behörden werden aktiv

Ab August 2026 beginnen nationale Behörden und Mitbewerber mit der aktiven Durchsetzung. Wer dann nicht vorbereitet ist, steht unter Druck.

Drei Wege zur Compliance

Vom schnellen Überblick bis zur dauerhaften Begleitung – wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Bedarf passt.

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In 90 Minuten analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle KI-Nutzung auf Social Media, Website und intern. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihres Risikoprofils und erste Sofortmaßnahmen.

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Laufende Begleitung: monatliches Check-in, Updates zu Gesetzänderungen, Unterstützung bei neuen KI-Projekten. Ideal für Unternehmen, die KI aktiv einsetzen.

400 – 800 € / Monat

Was wir gemeinsam prüfen

  • Kennzeichnungspflichtige KI-Inhalte (Art. 50) – Deepfakes, synthetische Medien, Chatbots, KI-Text zu öffentlichen Themen: Was konkret betroffen ist, was nicht
  • Website & Homepage – Chatbots, KI-Texte, KI-generierte Bilder: was muss wie deklariert werden
  • Interne KI-Tools – Welche Systeme sind im Einsatz? Welche fallen unter den AI Act?
  • Risikoklassifizierung – Wo ist Ihr Unternehmen Low-Risk, wo droht echter Handlungsbedarf?
  • Dokumentationspflichten – Welche Aufzeichnungen müssen Sie ab August führen?
  • Schriftlicher Bericht – Alle Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen als PDF, sofort einsetzbar
  • Individuelle Checkliste – Zugeschnitten auf Ihre Branche, Ihre Tools, Ihr Team

Was wann gilt

Nicht alles gilt sofort – aber die wichtigsten Pflichten kommen früher als erwartet.

2. Februar 2025
🚫 Verbote in Kraft (Kap. I & II)
Verbote bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) gelten: Social Scoring, manipulative Systeme, biometrische Massenüberwachung. Außerdem: KI-Kompetenzpflichten. Betrifft die meisten KMUs nicht direkt.
2. August 2025
🤖 GPAI-Modelle & nationale Behörden
Regeln für Anbieter großer KI-Modelle (GPT, Gemini etc.) gelten. Mitgliedstaaten benennen zuständige Behörden und Sanktionsregeln. Für Nutzer relevant: Transparenzpflichten der Anbieter.
⚡ 2. August 2026
Fast vollständige Anwendung – inkl. Art. 50
Die meisten Bestimmungen gelten: Transparenz- & Kennzeichnungspflichten (Art. 50), Hochrisiko-KI-Anforderungen (außer Art. 6 Abs. 1), Sanktionen nach Art. 99. Nationale Behörden können Bußgelder verhängen. Jetzt vorbereiten!
2. August 2027
📄 Letzte Restpflichten
Art. 6 Abs. 1 (Hochrisiko-Klassifizierung bestimmter Systeme) und Übergangsfristen für vor August 2025 eingeführte GPAI-Modelle laufen aus. Ab jetzt gilt die Verordnung vollständig.

Warum Andreas Rohrmeier?

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Andreas Rohrmeier
Geschäftsführer AV Mediagroup GmbH · EU AI Act Berater

Ich stehe an der Schnittstelle, an der die meisten Unternehmen gerade stehen: Über 20 Jahre Erfahrung in audiovisueller Produktion trifft auf zertifiziertes Wissen als AI Agent Builder. Ich kenne die Praxis – wie KI-Tools im Alltag eingesetzt werden – und weiß gleichzeitig, was der EU AI Act konkret von Unternehmen verlangt.

Meine Beratung ist kein Juristendeutsch. Sie ist praxisnah, branchenspezifisch und direkt umsetzbar. Besonders für Unternehmen aus der AV-, Medien- und Kommunikationsbranche bin ich der Berater mit dem klarsten Blick auf die spezifischen Risiken.

20+ Jahre AV-Erfahrung Zertifizierter AI Agent Builder EU AI Act Spezialist AV Mediagroup GmbH Ingolstadt & Bayern

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Rechtsquellen: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 (EU AI Act), veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 12. Juli 2024 (ABl. L 2024/1689). Art. 50 (Transparenzpflichten), Art. 99 (Sanktionen), Zeitplan gemäß Art. 113. Quelle: EUR-Lex & artificialintelligenceact.eu. Stand: Mai 2026. Kein Rechtsrat – für rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Fachanwalt.