Ihr Unternehmen
KI-konform & rechtssicher
ab August 2026.
Der EU AI Act gilt ab August 2026 fast vollständig – mit echten Bußgeldern bis 35 Mio. € bei schweren Verstößen. Ich begleite Unternehmen auf dem Weg zur Compliance: verständlich, praxisnah, ohne Juristendeutsch.
Warum Unternehmen jetzt handeln müssen
Der EU AI Act ist kein abstraktes Gesetz – er greift direkt in den Alltag von Marketing, HR, Kommunikation und Vertrieb ein.
Gestaffelte Bußgelder nach Art. 99
Art. 99 sieht drei Stufen vor: bis 35 Mio. € / 7 % Umsatz bei verbotenen KI-Systemen (Art. 5), bis 15 Mio. € / 3 % bei Verstößen gegen Art. 50 (Transparenz & Kennzeichnung), bis 7,5 Mio. € / 1 % bei falschen Auskünften. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.
Wettbewerbsrechtliches Risiko
Der EU AI Act sieht keine direkten Abmahnrechte für Mitbewerber vor – die Durchsetzung erfolgt über nationale Behörden. Dennoch kann fehlende Kennzeichnung über § 5a UWG (Irreführung durch Unterlassen) wettbewerbsrechtlich relevant werden. Eine unmittelbare Abmahnwelle ab August ist nicht sicher, aber das Risiko besteht.
Gezielte Kennzeichnungspflichten (Art. 50)
Nicht alle KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden – Art. 50 erfasst konkret: Deepfakes & synthetische Medien (Bild, Video, Audio), Chatbots (Nutzer muss wissen, dass er mit KI spricht) und KI-generierten Text zu öffentlichen Themen ohne redaktionelle Kontrolle. Normale Unternehmenstexte mit KI-Unterstützung sind nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.
Behörden werden aktiv
Ab August 2026 beginnen nationale Behörden und Mitbewerber mit der aktiven Durchsetzung. Wer dann nicht vorbereitet ist, steht unter Druck.
Drei Wege zur Compliance
Vom schnellen Überblick bis zur dauerhaften Begleitung – wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Bedarf passt.
Quick-Check
In 90 Minuten analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle KI-Nutzung auf Social Media, Website und intern. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihres Risikoprofils und erste Sofortmaßnahmen.
Compliance-Check
Vollständige Analyse Ihrer KI-Prozesse mit schriftlichem Bericht, konkreten Handlungsempfehlungen und einer individuellen Checkliste für Ihr Unternehmen.
Compliance-Retainer
Laufende Begleitung: monatliches Check-in, Updates zu Gesetzänderungen, Unterstützung bei neuen KI-Projekten. Ideal für Unternehmen, die KI aktiv einsetzen.
Was wir gemeinsam prüfen
- Kennzeichnungspflichtige KI-Inhalte (Art. 50) – Deepfakes, synthetische Medien, Chatbots, KI-Text zu öffentlichen Themen: Was konkret betroffen ist, was nicht
- Website & Homepage – Chatbots, KI-Texte, KI-generierte Bilder: was muss wie deklariert werden
- Interne KI-Tools – Welche Systeme sind im Einsatz? Welche fallen unter den AI Act?
- Risikoklassifizierung – Wo ist Ihr Unternehmen Low-Risk, wo droht echter Handlungsbedarf?
- Dokumentationspflichten – Welche Aufzeichnungen müssen Sie ab August führen?
- Schriftlicher Bericht – Alle Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen als PDF, sofort einsetzbar
- Individuelle Checkliste – Zugeschnitten auf Ihre Branche, Ihre Tools, Ihr Team
Was wann gilt
Nicht alles gilt sofort – aber die wichtigsten Pflichten kommen früher als erwartet.
Warum Andreas Rohrmeier?
Ich stehe an der Schnittstelle, an der die meisten Unternehmen gerade stehen: Über 20 Jahre Erfahrung in audiovisueller Produktion trifft auf zertifiziertes Wissen als AI Agent Builder. Ich kenne die Praxis – wie KI-Tools im Alltag eingesetzt werden – und weiß gleichzeitig, was der EU AI Act konkret von Unternehmen verlangt.
Meine Beratung ist kein Juristendeutsch. Sie ist praxisnah, branchenspezifisch und direkt umsetzbar. Besonders für Unternehmen aus der AV-, Medien- und Kommunikationsbranche bin ich der Berater mit dem klarsten Blick auf die spezifischen Risiken.
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